Judith Brenneis
Judith Brenneis
Leistungen
Anfangen, wo es sich aufhört
Mediation
Konflikte regulieren und Neues denken
Konflikte sind Teil des Lebens und Ausdruck gelebter Vielfalt. Als neutrale Vermittlerin unterstütze ich dabei, Konflikte konstruktiv zu klären. In der Mediation biete ich anstelle von zeit-, kosten- und energieintensiven Gerichtsverfahren einen sicheren Raum für eigenverantwortliche Ideenfindung, so dass der Weg zu einem Ergebnis sichtbar wird.
Ich begleite professionell und vertrauensvoll bei der Entwicklung dieses Weges. Meine Methoden sind anerkannt, mein Vorgehen systematisch und durch das österreichische Zivilrechtsmediationsgesetz geregelt.
Mediation, die leistbar ist
Für Konflikte im Zusammenhang mit Scheidung, Trennung oder Obsorge- und Kontaktrechtsfragen ist eine geförderte Familienmediation möglich, wenn alle Voraussetzungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz erfüllt sind. Gemeinsam mit meiner Kollegin Mag.a Barbara Schilcher kläre ich dies im Einzelfall gerne ab.
Verschwiegenheit und Vertrauen
Der vertrauliche Rahmen für meine Leistungen ist besonders wertvoll und schützenswert.
Ich erbringe sie aus Überzeugung unter Einhaltung absoluter Verschwiegenheit.
Anfangen, wo es beginnt holprig zu werden
Beratung
Neues denken, wenn Steine im Weg liegen
In einer wohlwollenden Atmosphäre der Ruhe und Wertschätzung erkunden Menschen in der Beratung eigene persönliche Antworten zu ihren Fragen, denken Neues und entwickeln konkrete Ideen, was ihr nächster Schritt ist.
Wenn Eltern auseinandergehen stehen sie vor besonderen Fragen: Wie können Regelungen so getroffen und gelebt werden, dass das gemeinsame Kind auch nach der Trennung die besten Entwicklungschancen hat? So, dass es die erforderliche Anpassung gut meistern kann und sich am besten sogar Chancen durch die Trennung ergeben?
Bei einvernehmlicher Scheidung müssen Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG den Besuch einer verpflichtenden Elternberatung nachweisen.
In Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren kann das Gericht nach § 107 Abs. 3 AußStrG eine Familien- oder Elternberatung oder ein Erstgespräch zur Mediation anordnen.
Gerne stelle ich Ihnen auf Wunsch die entsprechende Bestätigung für das Gericht aus.
Über
mich

Meine fachliche Qualifikation
Mein Weg
Fundierte Fachkompetenz und kontinuierliche Weiterbildung sind die Grundlage meiner Arbeit als Mediatorin und Beraterin. Mein beruflicher Werdegang ist geprägt von vielseitigen Aus- und Weiterbildungen, die es mir ermöglichen, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen professionell und einfühlsam zu begleiten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht meiner Qualifikationen und Abschlüsse.
Qualifikationen und Abschlüsse
- ständig begleitende Supervision durch Supervisor:innen meines Vertrauens
- seit 2025 eingetragen auf der Mediator:innen-Liste beim Bundeskanzleramt zur Durchführung geförderter Familienmediationen gemäß § 39c FLAG. Ich biete geförderte Familienmediation gemeinsam mit meiner Kollegin an: www.barbaraschilcher.at
- seit 2023 Mitglied des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation
- seit 2022 Beraterin im Team der Alkoholberatung des Landes Oberösterreich in den Bezirken Grieskirchen und Vöcklabruck
- seit 2022 ehrenamtliche Mitarbeiterin im Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes
- seit 2021 ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Laufgemeinschaft Innviertel
- seit 2018 Beraterin der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landes Oberösterreich, aktuell im Bezirk Grieskirchen
- 2025 Abschluss der Ausbildung „Motivational Interviewing“ an der Quest Akademie
- 2025 Abschluss der Universitätslehrganges “Vertiefendes Familienrecht” an der Donau Universität Krems
- 2024 Eintragung auf die Liste der Beraterinnen für die verpflichtende Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG
- 2023 Abschluss der Ausbildung zur Mediatorin sowie Eintragung auf die Liste der Mediatorinnen des Bundesministeriums für Justiz
- 2023 Zertifikat „Trainerin für Konsumkontrollprogramme“ an der Quest Akademie
- 2022 Gewerbeberechtigung Lebens- und Sozialberatung
- 2021 Zertifikat „Traumapädagogin und traumazentrierte Fachberaterin“ an der Sigmund-Freud-Universität
- 2020 Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums bei der Arbeitsgemeinschaft für Personzentrierte Psychotherapie, Gesprächsführung und Supervision
Meine Grundberufe und Abschlussjahre:
- Akademie für Sozialarbeit 2005 und langjährige Erfahrungen in den Bereichen Existenz-
und Wohnungssicherung, Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie Mitglied des OBDS - Lehre Buchhandel 1998
Kosten
Klarheit, die sich auszahlt
RAHMENBEDINGUNGEN
Mediation
Vorgespräche sind kostenfrei, wenn eine Mediationsvereinbarung zustande kommt und die Gespräche 60 Minuten pro Person nicht überschreiten. Der Zeitbedarf sowie das Honorar werden im Vorgespräch gemeinsam geklärt. Mediationssitzungen werden in Einheiten von 60 Minuten abgerechnet und ab einer vollen Viertelstunde verrechnet.
Beratung
Das erste Kennenlernen dauert bis zu 90 Minuten und beinhaltet die Klärung des Honorars, wobei die ersten 60 Minuten kostenlos sind. Die Abrechnung der Beratung erfolgt pro angefangener Viertelstunde.
Geförderte Familienmediation*
Der Selbstbehalt richtet sich nach Familiennettoeinkommen und Unterhaltsverpflichtungen und kann daher erst nach erfolgter Prüfung der Einkommenssituation errechnet werden.
Angeordnete Mediation*
Für ein angeordnetes Erstgespräch zur Mediation nach § 107 Abs 3 AußStrG biete ich 20% Rabatt.
Angeordnete oder freiwillige Elternberatung bei Trennung/Scheidung*
Für Elternberatungen nach § 95 Abs. 1a AußStrG oder § 107 Abs 3 AußStrG biete ich 20% für Einzel- und 30% Rabatt für Paarberatungen – auch für unverheiratete Eltern oder Elternteile, die diese Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.
*Ein kostenloses Kennenlernen gibt es hier nicht. Bitte teilen Sie im Zuge Ihrer Kontaktaufnahme Ihre E-Mailadresse mit, um Ihnen wichtige Vorinformationen wie etwa über die Kosten schriftlich übermitteln zu können.