Judith Brenneis
Judith Brenneis
Leistungen
Anfangen, wo es sich aufhört
Mediation
Konflikte klären. Neues denken.
Konflikte gehören zum Leben und sind Ausdruck gelebter Vielfalt. Gleichzeitig verengen sie oft den Blick auf das Mögliche.
Mediation schafft einen sicheren Raum für Verständigung. Hier wachsen neue Perspektiven und aus guten Ideen entstehen tragfähige, umsetzbare Vereinbarungen, die von den Beteiligten selbst getragen werden. So wird Mediation zu einer Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren.
Ich begleite Sie professionell, vertrauensvoll und mit einer klaren Struktur durch den Mediationsprozess. Meine Arbeitsweise basiert auf anerkannten Methoden und richtet sich nach den Bestimmungen des österreichischen Zivilrechtsmediationsgesetzes.
Familienmediation
Trennung, Scheidung, Obsorge, Kontaktrecht, Generationenkonflikte oder Erbschaft – familiäre Konflikte sind oft besonders belastend. Als Familienmediatorin öffne ich einen Rahmen, in dem gute Entscheidungen wieder möglich werden und – wenn Kinder betroffen sind – ihr Wohl im Blick behalten wird.
Verschwiegenheit und Vertrauen
Der vertrauliche Rahmen für meine Leistungen ist besonders wertvoll und schützenswert.
Ich erbringe sie aus Überzeugung unter Einhaltung absoluter Verschwiegenheit.
Anfangen, wo es beginnt holprig zu werden
Beratung
Neues denken, wenn Steine im Weg liegen
In einer wohlwollenden Atmosphäre der Ruhe und Wertschätzung erkunden Menschen in der Beratung eigene persönliche Antworten zu ihren Fragen, denken Neues und entwickeln konkrete Ideen, was ihr nächster Schritt ist.
Wenn Eltern auseinandergehen stehen sie vor besonderen Fragen: Wie können Regelungen so getroffen und gelebt werden, dass das gemeinsame Kind auch nach der Trennung die besten Entwicklungschancen hat? So, dass es die erforderliche Anpassung gut meistern kann und sich am besten sogar Chancen durch die Trennung ergeben?
Bei einvernehmlicher Scheidung müssen Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG den Besuch einer verpflichtenden Elternberatung nachweisen.
In Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren kann das Gericht nach § 107 Abs. 3 AußStrG eine Familien- oder Elternberatung oder ein Erstgespräch zur Mediation anordnen.
Gerne stelle ich Ihnen auf Wunsch die entsprechende Bestätigung für das Gericht aus.
Substanzkonsum selbst bestimmen. Mit einem konkreten Beratungskonzept wende ich mich an Menschen, die einen Veränderungswunsch in Bezug auf ihren Substanzkonsum haben. Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Psychologen oder Ihrer Psychotherapeut:in, ob das Programm für Sie geeignet ist.
Über
mich
Meine fachliche Qualifikation
Mein Weg
Fundierte Fachkompetenz und kontinuierliche Weiterbildung sind die Grundlage meiner Arbeit als Mediatorin und Beraterin. Mein beruflicher Werdegang ist geprägt von vielseitigen Aus- und Weiterbildungen, die es mir ermöglichen, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen professionell und einfühlsam zu begleiten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht meiner Qualifikationen und Abschlüsse.
Qualifikationen und Abschlüsse
- ständig begleitende Supervision durch Supervisor:innen meines Vertrauens
- seit 2026 Workshops zu Psychischer Erster Hilfe im Auftrag des Roten Kreuzes
- seit 2025 eingetragen in den Expert:innenpools Mediation und Familienberatung der WKO Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung
- seit 2023 Mitglied des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation
- seit 2022 ehrenamtliche Mitarbeiterin im Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes
- seit 2021 ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Laufgemeinschaft Innviertel
- Mitarbeiterin des Landes Oberösterreich:
- seit 2010 in der Schul- und Familiensozialarbeit der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirke Ried/Innkreis und Grieskirchen
- seit 2018 Beraterin der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landes Oberösterreich in den Bezirken Ried/Innkreis und Grieskirchen
- 2022 – 2026 Beraterin im Team der Alkoholberatung des Landes Oberösterreich in den Bezirken Grieskirchen und Vöcklabruck
- 2025/26 eingetragen auf der Mediator:innen-Liste beim Bundeskanzleramt zur Durchführung geförderter Familienmediationen gemäß § 39c FLAG
- 2025 Abschluss der Ausbildung „Motivational Interviewing“ an der Quest Akademie
- 2025 Abschluss der Universitätslehrganges “Vertiefendes Familienrecht” an der Donau Universität Krems
- 2024 Eintragung auf die Liste der Beraterinnen für die verpflichtende Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG
- 2023 Abschluss der Ausbildung zur Mediatorin sowie Eintragung auf die Liste der Mediatorinnen des Bundesministeriums für Justiz
- 2023 Zertifikat „Trainerin für Konsumkontrollprogramme“ an der Quest Akademie
- 2022 Gewerbeberechtigung Lebens- und Sozialberatung
- 2021 Zertifikat „Traumapädagogin und traumazentrierte Fachberaterin“ an der Sigmund-Freud-Universität
- 2020 Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums bei der Arbeitsgemeinschaft für Personzentrierte Psychotherapie, Gesprächsführung und Supervision
Meine Grundberufe und Abschlussjahre:
- Akademie für Sozialarbeit 2005 und langjährige Erfahrungen in den Bereichen Existenz- und Wohnungssicherung, Sucht, Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie Mitglied des OBDS
- Lehre Buchhandel 1998
Kosten
Klarheit, die sich auszahlt
RAHMENBEDINGUNGEN
Mediation
Vorgespräche sind kostenfrei, wenn eine Mediationsvereinbarung zustande kommt und die Gespräche 60 Minuten pro Person nicht überschreiten. Der Zeitbedarf sowie das Honorar werden im Vorgespräch gemeinsam geklärt. Mediationssitzungen werden in Einheiten von 60 Minuten abgerechnet und ab einer vollen Viertelstunde verrechnet.
Beratung
Das erste Kennenlernen dauert bis zu 90 Minuten und beinhaltet die Klärung des Honorars, wobei die ersten 60 Minuten kostenlos sind. Die Abrechnung der Beratung erfolgt pro angefangener Viertelstunde.
Angeordnete Mediation*
Für ein angeordnetes Erstgespräch zur Mediation nach § 107 Abs 3 AußStrG biete ich 20% Rabatt.
Angeordnete oder freiwillige Elternberatung bei Trennung/Scheidung*
Für Elternberatungen nach § 95 Abs. 1a AußStrG oder § 107 Abs 3 AußStrG biete ich 20% für Einzel- und 30% Rabatt für Paarberatungen – auch für unverheiratete Eltern oder Elternteile, die diese Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.
*Ein kostenloses Kennenlernen gibt es hier nicht. Bitte teilen Sie im Zuge Ihrer Kontaktaufnahme Ihre E-Mailadresse mit, um Ihnen wichtige Vorinformationen wie etwa über die Kosten schriftlich übermitteln zu können.